Absonderungsbescheid

Walter Lepuschitz

von Walter Lepuschitz

Story

Wenn man plötzlich Symptome einer Erkältung spürt, die sich mit den Hausmitteln nicht bekämpfen lassen, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Variante BA.2 von Omikron im Spiel ist. Der Antigen-Wohnzimmer-Test zeigt zwei Striche – auch wenn der zweite nur schwach ausgeprägt ist.

In Ă–sterreich gibt es fĂĽr diesen Fall eine Telefonnummer. Wo man aber per Tonkonserve vor die Wahl gestellt wird, bei längeren Wartezeiten in der Leitung zu bleiben oder eine Meldung via Internet zu machen. Die dazu aufzurufende Webseite heiĂźt www.141.at – und ist die Webseite des Niederösterreichischen Ă„rztedienstes. Erst wenn man der Telefonstimme lang genug zugehört hat und danach noch „/covidverdacht“ eingibt, hat man die Chance, sich auch in Kärnten zu registrieren.

Schon zwei Stunden später – es ist Freitag 4. März – erhalte ich den Anruf aus dem Gesundheitsamt, mit dem ich zu einem PCR-Test aufgefordert werde. Zeit und Ort wĂĽrden mir per SMS mitgeteilt. WĂĽrde das Testergebnis negativ sein, wäre die Registrierung ohne Belang, im positiven Fall wäre dies ein vorläufiger Bescheid zu einer Quarantäne von 10 Tagen, beginnend mit heute, das heiĂźt, bis einschlieĂźlich 13. März. Auf meinen Hinweis, ich hätte auch am Tag davor schon Symptome gehabt, meinte die Stimme aus dem Gesundheitsamt: „gut, dann bis 12. März“.

Am Samstag, den 5. März um 6:15 Uhr erhalte ich die befürchtete positive Nachricht mit der Ankündigung eines Kontaktes meiner Bezirksverwaltungsbehörde. Ich begebe mich in Selbstisolation.

Weil mich meine Bezirksverwaltungsbehörde bis zum 11. März nicht kontaktiert, kontaktiere ich sie. Und erfahre, dass ein solcher Kontakt gar nicht vorgesehen sei. Immerhin erfahre ich, dass ich den Absonderungsbescheid irgendwann per Post zugestellt erhalten würde und dass man etwa drei Wochen nach Ende der Quarantäne meine Genesung in meiner elektronischen Gesundheitsakte vermerken würde. Auch wurde mir empfohlen, mich in diesen drei Wochen nicht PCR-testen zu lassen, weil das Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv sein würde und damit das Quarantänespiel von vorne wieder beginnen würde.

Weil ich am 14. März einen Arzttermin habe, mache ich am 13. einen Antigen-Wohnzimmer-Test. Er ist negativ, nur mehr ein Strich.

Am 14. März, also definitiv mindestens einen Tag nach Ende der mündlich verordneten Quarantäne erhalte ich gegen Mittag ein Mail des Gesundheitsamtes mit dem Absonderungsbescheid. Dieser gilt bis 14. März 24:00 Uhr.

Ich weiĂź, dass die Zahlen von eins bis zehn immer die schwersten sind. Aber was soll man von einer Stadtverwaltung erwarten, deren Stadtwerke auf Rollboards nicht nur bahnbrechende Erkenntnisse (wie jenes von George W. Bush: „Die meisten unserer Importe kommen aus dem Ausland!“) plakatiert, sondern auch solche mit Zahlenverständnis (FuĂźballtrainer: „Ihr fĂĽnf spielt jetzt vier gegen drei“). Jedenfalls nicht, dass die linke Hand weiĂź, was die rechte tut.

© Walter Lepuschitz 2022-03-14

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