Im Juni 2018 erreichte mich eine Verständigung des Finanzamtes, wie ĂĽbrigens alle anderen EigentĂĽmer der Wohnanlage auch. Der Betreff war „Miteigentumsgemeinschaft des Grundbesitzes“ mit Adresse, Gemeinde, Katastralgemeinde und Einlagezahl im Grundbuch.
Verständigt wurden wir über folgenden Umstand:
„Kommen mehrere Personen fĂĽr die ErfĂĽllung abgabenrechtlicher Pflichten in Betracht, so kann die Behörde, solange und soweit eine Namhaftmachung eines gemeinsamen Bevollmächtigen nicht erfolgt, gem. § 81 Abs. 2 BAO eine dieser Personen zum Vertreter fĂĽr alle MiteigentĂĽmer bestellen. Da bisher fĂĽr den im Betreff angefĂĽhrten Grundbesitz kein gemeinsamer Vertreter hinsichtlich der Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages namhaft gemacht worden ist, wurde …“
eine mit „Herr/Frau“ angesprochene und namentlich genannte Wohn- und Siedlungsgesellschaft (mit angefĂĽhrter Adresse)
„… als Vertreter mit Wirkung fĂĽr die Gesamtheit bestellt.“
Auffallend war aber, dass besagte Wohn- und Siedlungsgesellschaft in den letzten Jahren des alten Jahrtausends in Konkurs gegangen ist. Und an der angefĂĽhrten Adresse befinden sich seit 2006 die City-Arkaden, ein groĂźes Einkaufszentrum.
Der lieben Ordnung halber sei erwähnt, dass wir sehr wohl eine beauftragte und bevollmächtige Hausverwaltung haben, die auch für unsere Anlage Grund- und andere Steuern an das Finanzamt überweist und allein schon deshalb dort bekannt sein müsste.
Und dann folgte noch die Rechtsbelehrung: „Gegen diese Verständigung ist kein Rechtsmittel zulässig …“
Die Verwirrung war sowohl bei uns EigentĂĽmern als auch bei der Hausverwaltung groĂź. Diese schaltete dann ihr RechtsbĂĽro ein, das nach -zig Kontakten und Telefonaten folgenden Sachverhalt erfuhr:
Beim seinerzeitigen Verkauf der Wohnungen wurden von zwei Käufern die an sich dazu gehörigen Tiefgaragenplätze nicht mit gekauft. Deshalb wurden sie im Grundbuch vorläufig auf die mit dem Verkauf beauftragte Gesellschaft eingetragen. Später hat sich weder jemand dafür interessiert, noch ist es jemandem aufgefallen. Auch nicht dem Insolvenzverwalter, der seinerzeit den Konkurs abzuwickeln hatte und dessen Aufgabe es ja gewesen wäre, alle Vermögensbestandteile zu erfassen und zu verwerten.
Warum dieser Sachverhalt dem Finanzamt nach immerhin gerade einmal 35 Jahren auffällt, wird aber vermutlich ein Geheimnis bleiben. Was danach geschah, auch. Wahrscheinlich hat ein Computerprogramm die Daten ausgespuckt und kein menschliches Wesen hat sie mehr auf Plausibilität überprüft.
Amtsschimmel wiehern manchmal langsam.
Natürlich sind auf den beiden Tiefgaragenplätze, die somit eigentlich niemandem gehören, seit Jahren sozusagen unbefugt Autos geparkt.
Dass gegen solchen Schwachsinn kein Rechtsmittel zulässig ist, klingt schon wieder, wenn auch unbeabsichtigt, vernünftig!
© Walter Lepuschitz 2021-04-15