Otto ordert seit mehreren Jahren jeweils im Frühjahr und Herbst für ca. 9 Wochen ein Apartment mit Selbstversorgung in Ägypten – so auch Anfang 2020 mit vor Reiseantritt gebuchtem Rückflugtag 27.4.20.
Innerhalb dieser Zeit war Otto am 14.03.20 für eine Woche auf Tauchurlaub in eines der üblichen All Inclusive Hotels nach Marsa Alam gefahren, vor Ort als Pauschaltourist mit individueller Anreise gebucht, wollte er sich halt auch etwas gönnen!!
Dann auf einmal stand Corona im Raum, und die Ereignisse überschlugen sich. Das Hotel schloss die Pforten und Otto musste vorfristig am 19.03.30 auschecken. Somit erlebte der fast “Halbägypter”in Teilen exakt das Chaos mit, das „normale“ Pauschaltouristen in Verbindung mit ihrer zwangsweise angeordneten verfrühten Abreise erlitten. In die vom Auswärtigen Amt organisierten Sonder-Rückflüge war Otto nicht einbezogen, da zu der Zeit noch sein ursprünglich geplanter Condor-Rückflug stand.
Anfang April stornierte Condor alle April-Flüge. Otto akzeptierte ein Condor-Ersatzangebot für den 5.5.20, als dieses gestrichen wurde ein Angebot auf den 16.05.20. Das nach dem Canceln des 16.05.20 folgende Angebot 30.05.20 lehnte Otto in der Hoffnung ab, spätestens bis Mitte Mai auf einen von Kairo abgehenden kommerziellen Flug nach Europa (Paris ?, Amsterdam ?, Frankfurt ?) umsatteln zu können; auf solche Ausnahmeflüge verwies die Deutsche Botschaft Kairo auf ihrer Webseite. Entsprechend ließ Otto die bereits auf den 16.05.20 verlängerte Apartmentbuchung bestehen.
Nach einer Unzahl vergeblicher Versuche plötzlich eine Bestätigung: Abflugtag früher als je gedacht, der 03.05.20, Ziel Frankfurt. Der zusätzlich erforderliche Kauf eines Bahntickets von Frankfurt nach Leipzig, wo Ottos Auto stand, war dann kein Problem. Schwierig wurde die Durchsetzung der Forderung nach Rückerstattung der bereits gezahlten Übernachtungskosten vom 04.05. – 16.05.20. Auf Ottos Ansinnen reagierte das Apartmenthaus zunächst ablehnend. Als Otto darauf verwies, dass er ja wohl Schadensersatzansprüche stellen könne, weil er sich auf dem Hofgelände des Apartmenthauses am Tag zuvor wegen Baumängel unfallbedingt das Bein verletzt hatte, kamen beide Seiten positiv überein.
By the way: Wegen Geräteunkenntnis des Vermieters war der zu erstattende Betrag Tage später nicht auf Ottos Konto eingegangen, sondern abgebucht. !!! Nach telefonischem Hin und Her war auch das im Reinen.
Letztlich über Ankündigung des Rechtsweges gelang es Otto, das für den ursprünglich geplanten aber nicht genutzten Condor-Rückflug bezahlte Geld Wochen später erstattet zu bekommen.
Trotzdem, zusätzlicher finanzieller Reiseaufwand (abgebrochener All Inclusive Urlaub, 6 Tage Apartmentverlängerung, Anfahrt nach Kairo, Rückflug Air Egypt, Bahnticket, Kleinkram): Insgesamt ca. 1.080,- €.
Zur abenteuerlichen Anfahrt zum Flughafen Kairo siehe „Ägypten nach Deutschland, Corona, Teil 2“.
© Burghard Zacharias 2021-02-12