Konradin, der letzte legitime Vertreter des Fürstengeschlechtes der Hohenstaufer. Er wurde im März 1252 auf Burg Wolfstein bei Landshut geboren.
Bereits in den Neunzigerjahren interessierte mich das Schicksal dieses Menschen. Auf der Suche nach Indizien zu seinem Leben und für meine Hohenstaufergeschichte reiste ich damals nach Landshut und war auf dem Weg zu den vermeintlichen Resten dieser Burg Wolfstein. In der unmittelbaren Umgebung entstand dann auch mein jetziges Titelbild. Anstelle einer Burg fand ich allerdings nur ein Bauernhaus. Erst Jahre später erfuhr ich, dass dieses im 18. oder 19. Jahrhundert an und auf die Reste dieser Burg gebaut wurde.
Konradin “verbrachte seine Kindheit auf der Wasserburg.“* Mit dem Tod seines Vaters, Konrad IV., war die Stellung und die Existenz dieses Fürstengeschlechtes in Gefahr geraten. “Da der Vater Konradins bereits 1254 in Italien verstarb, ohne seinen Sohn je selbst gesehen zu haben, wuchs Konradin zunächst bei seinem Großvater, Herzog Otto II. von Bayern, auf.”*
Konrad IV. hatte als seinen Nachfolger als Regent von Sizilien nicht seinen Bruder Manfred, der seine Wurzeln in Sizilien hat, sondern Markgraf Berthold von Hohenburg, „der mütterlicherseits mit den Grafen von Wasserburg verwandt war,“* bestimmt. Dieser wurde auch zum Vormund Konradins bestimmt. Durch die gleichzeitige testamentarische Empfehlung Konradins in die Obhut der Kirche hatte Konrad dieser die Möglichkeit gegeben, sich in die Geschehnisse in Sizilien einzuschalten. Papst Innozenz IV. versuchte gleich die Lage für sich auszunutzen: Nach dem Testament sollte Sizilien unmittelbar in päpstlichen Einfluss geraten. Gemeinsam mit Manfred gelang es ihm, dass Berthold von Hohenburg, der letzte Vorkämpfer der Herrschaft in Italien, der Regentschaft im Königreich entsagte.
Da versuchten aber die Mitstreiter Manfreds, welcher von seinem Bruder bei der Nachfolge übergangen worden war, diesen nun in den Mittelpunkt zu stellen: Er sollte Baiulus (das ist ein Ortsrichter, Anm.) werden. Die Ortsrichter übten die niedere Gerichtsbarkeit und die Ortspolizei im Königreich Sizilien aus: Friedrich II., Vater Manfreds, wünschte sich dafür vor allem Bewohner der königlichen Staatsbesitze. Für den Fall des Todes von Konradin sollte er König werden. Der Papst lehnte dies aber ab und belegte Manfred und Berthold von Hohenburg mit dem Bann.
Als Manfred bemerkte, dass die Volksgunst nicht mehr auf seiner Seite war und sich seine Anhänger samt Geldmittel zurückzogen, unterwarf er sich neuerlich dem Papst. Dafür ernannte ihn der Papst zum päpstlichen Vikar auf Lebenszeit der Meerenge von Messina. Auf die Rechte des eigentlichen Erben, Konradin, der hinter den Bergen lebte, wurde kaum Rücksicht genommen …
*Romedio Schmitz-Esser, Italienzug Konradins, publiziert 2009 in: Historisches Lexikon Bayerns
Basislit.: W. Cohn: Das Zeitalter der Hohenstaufer in Sizilien, 1995, Scientia Verlag Aalen
© Christian Mayerhofer 2021-07-25