E-Mail-Verkehr/Formulare

Annemarie Baumgarten

von Annemarie Baumgarten

Story
Sachsen 2018

Von: [email protected]  <[email protected]> Gesendet: Donnerstag, 13. Dezember 2018 09:40 An: BA-Weißenfels-ServiceCenter-ServiceCenter-SC-Jobboerse-Rueckmeldungen Betreff: JOBBÖRSE-Rückmeldung: Verbesserungsvorschlag: Folgende Rückmeldung zur JOBBÖRSE wurde von einem Nutzer übermittelt. Thema: JOBBÖRSE – Verbesserungsvorschlag Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, als „Weihnachtswunsch“ oder guter Vorsatz für das Jahr 2019 sollten zumindest größere Unternehmen und Behörden, die Stellenangebote haben, darum gebeten werden, wenigstens eine Eingangsbestätigung für eine Bewerbung an den Interessenten abzusenden. Dies ist bei E-Mail-Bewerbungen durch eine automatisch generierte Antwort heutzutage durchaus möglich. Ich habe in letzter Zeit zwei Vermittlungsvorschläge bekommen – für die JVA als Bürokraft und auch für das Landratsamt Gr. als Schulsekretärin. In beiden Ausschreibungstexten stand, dass es nicht möglich sei, eine Eingangsbestätigung zu senden. Meine Bearbeiterin bei der Arbeitsagentur verlangt aber zum nächsten Termin von mir Auskunft, was aus meinen Bewerbungen geworden ist. Bei per Post verschickten Bewerbungen, wie beim LRA Gr. verlangt, kann ich nicht einmal nachweisen, dass ich mich dort beworben habe. Kürzlich standen in der Freien Presse dazu zwei sehr schöne Glossen. Beim Konkurrenzkampf der Firmen und Institutionen um gute Mitarbeiter entscheiden sich Bewerber dann nämlich für eine Beschäftigung dort, wo man ihnen von Anfang an höflich entgegenkommt, und das beginnt schon bei der Eingangsbestätigung. Wenn aufgrund der teilweise hohen Zahl an Interessenten dann eine Absage erteilt werden muss, wird der Bewerber zwar nicht begeistert sein, eine solche zu bekommen, weiß aber dann zumindest, woran er ist, kann sich auf weitere Angebote konzentrieren und ist beim nächsten Termin bei seinem Betreuer aussagefähig. In den Medien ist in letzter Zeit extrem viel vom Fachkräftemangel zu hören. Durch unfreundliche Nichtbeachtung von wirklich an einer Stelle Interessierten wird man dem nicht begegnen. Wie wir beim Bewerbertraining wiederholt gehört haben, soll man auch 14 Tage nach dem Abschicken seiner Unterlagen bei der betreffenden Firma noch einmal anrufen oder per E-Mail nachfragen, wenn telefonisch niemand erreichbar ist. Begeistert waren die zuständigen Bearbeiter in den Betrieben etc. aber in den seltensten Fällen über meine Fragen. Man wird vertröstet und hört meist nur auf erneute Rückfrage, dass die Stelle nun längst besetzt sei. Frohe Feiertage wünscht Ihnen C. L.  Antwort: … vielen Dank für Ihre Anfrage bei www.arbeitsagentur.de. Da Sie sich außerhalb des Portals der JOBBÖRSE per E-Mail bei Arbeitgebern bewerben, liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Arbeitgebers, ob eine Eingangsbestätigung verschickt wird. Wenn Sie sich direkt über die JOBBÖRSE bewerben und eine entsprechende Bewerbungsmappe über die JOBBÖRSE verschickt wird, ist dies für Ihren Arbeitsvermittler sichtbar. (Meine Anmerkung 2021: Die Vordrucke der Agentur kann ich nicht verwenden. Beim Bewerbungstraining 2016, zu dem ich seitens der Agentur delegiert war, wurde mir gesagt, die Arbeitgeber verlangen bei einer Bewerbung von mir – bei meiner Berufsausbildung und Schreib-/Formulierungsfertigkeit – mehr).

© Annemarie Baumgarten 2024-10-27

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