Konradin, der letzte legitime Vertreter des Fürstengeschlechtes der Hohenstaufen, wurde im März 1252 auf Burg Wolfstein bei Landshut geboren. Konradin verbrachte seine Kindheit auf der Wasserburg. Mit dem Tod des Vaters, Konrad IV., war die Existenz der Hohenstaufen in Gefahr geraten. Da der Vater Konradins bereits 1254 in Italien verstarb, ohne seinen Sohn je gesehen zu haben, wuchs Konradin bei seinem Großvater, Herzog Otto II. von Bayern, auf. Konrad IV. hatte als seinen Nachfolger als Regent von Sizilien nicht seinen Bruder Manfred, der seine Wurzeln in Sizilien hat, sondern Markgraf Berthold von Hohenburg, welcher von der mütterlichen Seite mit den Grafen von Wasserburg verwandt war, bestimmt. Dieser wurde auch zum Vormund Konradins bestimmt. Nach dem Testament sollte Sizilien in päpstlichen Einfluss geraten. Gemeinsam mit Manfred gelang es dem Papst, Innozenz IV., dass Berthold von Hohenburg der Regentschaft in Sizilien entsagte. Da versuchten aber die Mitstreiter von Manfred, der von seinem Bruder bei der Nachfolge übergangen worden war, diesen nun in den Mittelpunkt zu stellen: Er sollte Baiulus, ein Ortsrichter, werden. Sie übten die niedere Gerichtsbarkeit und die Ortspolizei im Königreich Sizilien aus; Friedrich II., Vater Manfreds wünschte sich dafür vor allem Bewohner der königlichen Staatsbesitze. Für den Fall des Todes von Konradin sollte er König werden. Der Papst lehnte dies aber ab und belegte Manfred und Berthold von Hohenburg mit dem Bann. Nachdem Manfred bemerkt hatte, dass die Volksgunst nicht mehr auf seiner Seite war, unterwarf er sich neuerlich dem Papst. Dafür ernannte ihn der Papst zum päpstlichen Vikar auf Lebenszeit der Meerenge von Messina. Auf die Rechte des eigentlichen Erben, Konradin, der jenseits der Berge lebte, wurde kaum Rücksicht genommen. Im November 1254 erklärte Manfred in einem offenen Schreiben seinen Standpunkt gegenüber dem Papst und betonte, dass er für die Rechte Konradins eintrete. Danach kam es zum Kampf, im Dezember siegten die Truppen Manfreds bei Foggia in Apulien über die päpstliche Partei. Einige Tage später starb der kränkliche Papst. Nach diesem entscheidenden Kampf wollte Manfred mit dem neuen Papst, Alexander IV., keinen Frieden schließen, worauf der Papst Manfred exkommunizierte. Nach mehreren Kämpfen in Unteritalien wurde Manfred Herr im Königreich. Im April 1255 ernannte der bayerische Herzog Manfred zum Baiulus in Sizilien. Dieser war für den jungen Konradin Regent des deutschen Reiches. Falls Konradin ins Königreich Sizilien käme, hätte Manfred die Vormundschaft zu übernehmen. Der päpstliche Legat musste den abgeschlossenen Vertrag, Manfred als Baiulus und Konradin als König von Sizilien anerkennen. Die endgültige Eroberung der Insel Sizilien hat Manfred 1256 abgeschlossen. Im April 1258 reiste Manfred nach Sizilien, um sich dort krönen zu lassen. Er verbreitete das Gerücht, dass Konradin bereits gestorben sei. Der angebliche Tod des rechtmäßigen Königs machte es möglich, dass Manfred von den Ständen des Landes gekrönt wurde. Im Jahr 1261 bildete sich ein Bund der ghibellinischen (kaiserliche Partei) Städte Oberitaliens. Dieser brachte die Guelfen (Welfen, päpstliche Partei) in starke Bedrängnis, sodass sie sich an den Herzog von Bayern wandten, welcher für Konradin die Regierung führte, um die Herrschaft von Manfred zu beenden …
© Christian Mayerhofer 2023-12-19