Ich habe die leitende Staatsanwältin Mag. Michaela Schnell von der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt, weil sie Dienstaufsichtsbeschwerden nicht bearbeitet und nicht beantwortet hat. Diesbezüglich wurde ein Ermittlungsverfahren gegen sie geführt.
Ich habe den Richter Dr. Gerhard Kienast vom Verwaltungsgericht Wien angezeigt, weil er eine (nicht rechtskräftige) Ordnungsstrafe von 500 Euro (!!) über mich als GIS-Gebühren befreiten Bürger (und somit ORF-Beitrag befreiten Bürger) verhängt hat, weil ich ihn (zu Recht) kritisiert habe und ihn (zu Recht) als amtsmissbrauchenden Richter bezeichnet habe. Ich habe ihm auch eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch in Aussicht gestellt, deshalb hat er eine Strafe gegen mich verhängt, was wiederum einen Amtsmissbrauch darstellt, den ich zur Anzeige gebracht habe.
Ich habe den Polizisten Arno Reischer-Kucera vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich angezeigt, weil er mir vorsätzlich den Finger gebrochen hat und weil er eine Falsche Beweisaussage als Zeuge vor Gericht begangen hat.
Ich habe einen leitenden Polizisten vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich angezeigt, der sich aufgrund seiner rechtswidrigen Taten hinter Anonymität versteckt, weil er Polizeiprotokolle gefälscht und dadurch Straftaten vertuscht hat.
Als Retourkutsche hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten im März 2024 eine Anklage gegen mich erhoben, die innerhalb von nur drei Wochen von einem Richter eines Bezirksgerichtes per Beschluss eingestellt wurde, weil die angebliche Straftat gar keine mit Strafe bedrohte Handlung darstellt. Es liegt also gar keine Straftat vor. Das ist das allererste, das der Richter geprüft hat. Es wird daher nicht einmal eine Hauptverhandlung angesetzt. Daraus ergibt sich eine absolute Schande für die Staatsanwaltschaft St. Pölten.
Aufgrund dieser Retourkutsche habe ich die Bezirksanwältin Anke Paternoster und die Staatsanwältin Mag. Theresa Holzmann von der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt, weil sie Urkundenunterdrückung dadurch begangen haben, dass sie die mich entlastenden Beweise nicht erhoben sondern dem Richter vorsätzlich vorenthalten haben.
Zur Retourkutsche ist noch zu sagen: Jedem jemals gegen mich geführten Ermittlungsverfahren geht voraus, dass ich die Person, die mich angezeigt hat, zuvor entweder angezeigt oder zivilrechtlich verklagt habe. Das zeigt das Motiv der betroffenen Personen. So reagieren die Beamten der Republik Österreich.
© Christoph_Schwarz 2024-04-20