Skurrile Eheformen

Daniela Neuwirth

von Daniela Neuwirth

Story

Gastehe: Bei manchen sibirischen Völkern ist außerehelicher Verkehr fixer Bestandteil der Partnerschaft. Es ist nichts Ungewöhnliches, das die ehelichen Rechte an einen Besucher übertragen werden. Genussehe: In islamischen Ländern ist es möglich, für einen selbst gewählten Zeitraum von ein paar Stunden oder länger von einem Imam getraut zu werden.

Josefsehe: Bezeichnet eine spezielle Variante einer Ehe, in der die Partner völlig auf Sex verzichten. Una Luah-Ehe: Diese Form ist komplett auf die Zeugung von Nachkommen ausgerichtet, denn es wird vor der Ehe ein sogenannter Ehehelfer bestimmt, der einspringen soll, falls es mit der Fortpflanzung nicht so ganz klappen sollte.

Gemeinschafts- oder Gruppenehe: Hier gehen mehrere Männer und mehrere Frauen zusammen eine eheähnliche Verbindung ein. Geschwisterehe: Nicht mehr gängig. Um den Fortbestand des Herrschaftshauses zu sichern, heirateten Geschwister einander. Levirats-Ehe: Der Mann heiratet die Witwe seines verstorbenen Bruders.

Tausch-Ehe: Sie stehen auf den Bruder ihrer besten Freundin, wenn auch sie einen Bruder für diese haben, könnten sie eine Tauschehe eingehen. Polygamie: Der Mann heiratet mehrere Frauen. Diese Eheform ist in den meisten Ländern illegal.

Im Mittelalter nahm das männliche Geschlecht mit Unterstützung der Kirche die vorherrschende Position in der Gesellschaft ein, denn die Jungen wurden im Alter von 12 bis 15 Jahren schon für mündig erklärt, sie wurden waffenfähig, regierungsfähig, rechtsfähig und heiratsfähig. Das bedeutete, dass die unmündigen Ehefrauen und die unmündigen Kinder, die dem Schutz oder der Munt des Ehemannes und Vaters unterstanden, vor Gericht nur von diesem vertreten werden konnten.

Außerdem stand ihnen im Falle echter Not zu, ihre Familienangehörigen zu verkaufen. Falls die Ehemänner der Frauen starben, hatten sie sich wieder in die Muntgewalt ihres Vaters oder des ältesten, männlichen Verwandten väterlicherseits oder des schon mündigen Sohnes zu begeben. Wurde die Frau beim Ehebruch erwischt, besaß der Gatte das Recht, sie zu töten. Er hingegen konnte, ohne Folgen, zu mehreren Frauen Kontakt pflegen.

In der adeligen Hauspolitik spielte die Wahl der richtigen Braut eine große Rolle. Durch sie sollten Beziehungen zu anderen Adelsgeschlechtern geknüpft, politische Bedürfnisse gefestigt, Feindseligkeiten behoben oder die Position des Geschlechts verbessert werden. Ärmere adlige Väter konnten ihre Töchter nur mit Männern niederen Ranges verheiraten oder sie in ein Kloster oder ein geistliches Stift stecken. Denn nicht nur die Mitgift musste vom Brautvater gezahlt werden!, dieser hatte während der mehrtägigen Hochzeit auch für die Speisen und Getränke, für die Verpflegung der Gäste und für die Vergnügungen und Spiele aufzukommen. Im Mittelalter unterschied man rechtlich gesehen zwischen drei Eheformen: der Muntehe, der Friedelehe und der Kebsehe.

© Daniela Neuwirth 2020-12-20

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