Der „Uhudler“ ist aus der burgenländischen Weinkultur nicht wegzudenken. Bereits im Spätmittelalter war das Südburgenland stark vom Weinbau geprägt und erreichte in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts seinen Höhepunkt. Die Grundbesitzer waren hauptsächlich Weinbauern. Ab 1885 kam mit der Reblaus der Niedergang und 1896 wurden die Weingärten des Südburgenlands als ertragsunfähig bezeichnet. Die Weinbauern setzten damals auf amerikanische Unterlagsreben und pflanzten zusätzlich zu den Edelweinen auch Direktträgersorten. Vorteil war, dass diese Sorten wenig Pflege benötigten. Das Weingesetz von 1936 verbot die Auspflanzung von Direktträgern im Zuge der Maßnahmen zur Regulierung des Überschusses. Bis 1946 mussten alle Weingärten mit Direktträgern gerodet werden. Das völlige Verschwinden dieser Weinsorte gab es jedoch nicht. Ein neues Gesetz hielt 1961 fest, dass Direktträgerweine durch ihren hohen Anteil an Methanol giftig seien. 1985 erfolgte das Verbot, aus diesen Traubensorten Wein als Haustrunk herzustellen. Proteste im Südburgenland führten 1992 zur Legalisierung des Direktträgerweins. Der Name „Uhudler“ darf nur in den 24 Mitgliedsgemeinden geführt werden.
Als ich im jungen Erwachsenenalter die Bekanntschaft mit Südburgenländern machte, wollten diese natürlich unbedingt ihr Landesgetränk „an den Mann bringen“ – nicht ohne den Hinweis hinzuzufügen: „von diesem Wein wird man blöd“. Natürlich kam die Frage auf, welche Substanzen das „Gesöff“ beinhalte. „Das ist ein Geheimnis“, war die Antwort und sie erzählten dazu unheimliche Geschichten von den „Uhudler-Trinkern“. Als ich den Wein kostete, verzog ich das Gesicht. „Na Burschi, davon musst mehr trinken. Nach ein paar Gläsern wird er dir schon schmecken!“, meinte einer. Das war mir endgültig zu viel und ich wechselte auf ein Vierterl Zweigelt. Damit fühlte ich mich vorerst wohler. Nach geraumer Zeit hatte ich mit dieser Sorte eine Wahrnehmung mit beachtlicher Schwankungsbreite erreicht. Nach ausreichend Schlaf konnte der nächste Tag „normal“ fortgesetzt werden.
Einige Jahre später lernte ich den Wein kennen, der aus der Traubensorte „Blauer Wildbacher“ hergestellt wird und als regionale Eigenheit der Weststeiermark gehandelt wird. Der älteste urkundliche Nachweis stammt aus dem 16. Jahrhundert. Weine mit hellrötlich schimmernder Farbe wurden als „Schiller“ oder „Schilcher“ bezeichnet. Das Bukett wird als „feinzartes, einzigartiges, an Sauerampfer oder Brennessel erinnerndes Fruchtbukett“ beschrieben. Die Region wird als „Schilcherland“ vermarktet.
Eines Abends traf ich auf den großen Entertainer und Sänger Peter Kraus, der mit seiner Gattin Ingrid bei ihrem Weinbauern gemütlich ein Gläschen dieses Rebensaftes verkostete. „Stimmt es, dass dieser Wein blöd macht?“, fragte sie ihren Mann. „Nein,“, lächelte Kraus, „bei dieser kleinen Menge brauchst du keine Angst zu haben!“, beruhigte er sie.
© Wolfgang A. Schweighofer 2021-05-07