Kein falsch Zeugnis wider deinen Nächsten!

Philip

by Philip

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Das neunte von den 10 Geboten hätte ja den Frieden auf Erden und unter den Menschen im Sinn, wenn ein Zeugnis wider eine andere Person nachweisbar wäre und ein Richter sich ein Bild von RICHTIG und FALSCH machen könnte.

Ein falsch Zeugnis ist nicht einfach eine Lüge! Es ist vor allem ein Zeugnis, also ein Beweismittel oder Mittel zur Glaubhaftmachung einer Tatsache oder eines Umstands.

In meinem Fall erhielt ich von einer im Land Salzburg tätigen Wohnbaugesellschaft den Auftrag für ziemlich viele ihrer Wohnbauten in Salzburg Nutzwertgutachten zu erstellen. Da ich noch nicht in den Ruhestand getreten war, musste ich diese Aufträge in meiner Freizeit und an Sonn- und Feiertagen abarbeiten. Auch meine Frau musste ich um Erlaubnis fragen, ob ich weiterhin auf ihre Kosten ihre Frei- und Urlaubszeit beschränken kann und darf? Meine liebe Frau willigte ein und opferte halt wieder einmal ihre Freizeit auf dem Opfertisch des Wohlergehens der Familie. Diesesmal aber nicht, ohne dass ihr der gerechte Verdienst in Form eines Gewinnanteils als echte Stille Gesellschafterin zugerechnet werde. Die beiden Jahre 2002 und 2003 waren wirklich arbeitsintensiv. Aber nach dieser Anstrengung hatten wir keine Schulden mehr bei unserer Bank. Nach den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2002 erzielte ich mit meinem Sachverständigen Betrieb € 41.814,28 und für das Jahr 2003 € 40.845,33 Gewinn; die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide wurden erklärungsgemäß veranlagt und waren zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung in den Jahren 2014 ff längst rechtskräftig geworden.

Der Betriebsprüfer war einfach nicht von der Idee abzubringen, dass er im vorliegenden Fall einen Liebhabereibetrieb gefunden habe, dem er den Ausgleich der Verluste versagen könne. Da ich meinen SV-Betrieb bereits seit dem Jahr 1993 während meiner Tätigkeit als Stellvertreter des Abteilungsleiters auch im Interesse der Finanzlandesdirektion betrieb, musste er meine Gewinne/Verluste der Jahre 1993 bis 2012 untersuchen. Unzulässigerweise berücksichtigte er die besonders hohen Gewinne der Jahre 2002 und 2003 nicht, sondern zählte als Gewinn dieser Jahre nur den mir als Einkommen zu versteuern verbliebenen Rest ( € 3.700,00/2002 und € 3.600,00/2003 nach Berechnung und Ausschüttung des Gewinnanteils an meine Frau als Stille Gesellschafterin) hinzu.

Obwohl ich die Steuererklärungen mit den besonders hohen Gewinnen und den Vertrag über die Stille Gesellschaft mit meiner Frau persönlich bei dem zuständigen Beamten eingebracht hatte, brachte dieser Beamte gegen die stattgebende Entscheidung des BFG/Außenstelle Salzburg, eine Amtsrevision beim VwGH ein, der dieser Folge gab.

Eine beim Europäischem GH für Menschenrechte eingebrachte Beschwerde zeigt nun, dass ein negativer Kompetenzkonflikt zwischen VfGH und VwGH vorliegt. Den Antrag gem. § 46 VfGG um Entscheidung dieses Kompetenzkonfliktes habe ich beim VfGH eingebracht.

© Philip 2022-05-11

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