Glatter Betrug
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Es war einer meiner schwärzesten Tage, jener 4. Mai 1999. Die Volksschullehrerin teilte mir mit, dass mein Sohn aufgrund seiner Legasthenie den Abschluss der zweiten Klasse nicht schaffen würde und ich um eine Rückstellung ansuchen sollte. „Sitzenbleiben“ war ja in der zweiten Schulstufe nicht vorgesehen. Da musste man schon eigens beim Landesschulrat darum "bitten". Ich war sprachlos. Mein Kind. Mein Wunschkind. Mein Wunderkind, das schon als Vierjähriger mit der Rezitation von Schillers Glocke oder Goethes Ballade vom Erlkönig die gesamte Verwandtschaft bei Familienfesten unterhalten hatte, sollte die Klasse wiederholen?
Zum Auftauen aus meiner Schockstarre empfahl mir die Lehrkraft, der spürbar daran gelegen war, meinen lebhaften Sohn loszuwerden, die Familienberatungsstelle des Landes zu konsultieren.
Leider konnte man dort in absehbarer Zeit keinen Termin anbieten. Die Vollzeit Profimütter im Bekanntenkreis, die natürlich selbst nie psychologischer Hilfe bedurft hatten, kannten vom Hörensagen einen Therapeuten. An ihn wandte ich mich in meiner Verzweiflung. In einem halbstündigen Gespräch schilderte ich Dr. W. die Situation, wobei ein Gutteil der Zeit mit dem Aufnehmen von Daten draufging. Bewusst hatte ich meinem Siebenjährigen dieses Vorgespräch erspart, um mir erst selbst ein Bild des Herrn Doktors zu machen. Mein Eindruck war kein guter. Es hagelte unterschwellige Schuldzuweisungen und gipfelt in dem Ratschlag, ich solle mir doch überlegen, ob bei dem, was mein Mann vermutlich verdiente, meine eigene Berufstätigkeit überhaupt „dafürstand“.
Eine entsprechende Replik auf diesen Denkanstoß war mir nicht möglich, weil die Türe zum Wartezimmer schon offen stand. Ich beschloss also, meinen Unmut schriftlich zum Ausdruck zu bringen. Teilte mit, keine Behandlung meines Sohnes zu wünschen und ersuchte um Übersendung der Kostennote. Dr. W. akzeptiert meine Entscheidung, wenngleich er sie nicht verstehen konnte und übermittelte die stattliche Rechnung.
Diese bei der Gebietskrankenkasse einzureichen war leider nicht möglich, da Dr. W. bereits eine Behandlung meines Sohnes über mehrere Termine abgerechnet hatte, obwohl dieser nachweislich kein einziges Mal bei ihm in der Ordination gewesen war. Glatter Betrug! Die Kasse forderte die Rückerstattung der zu Unrecht bezogenen Honorare. Dr. W. quittierte das - nach dem Motto Angriff ist die beste Verteidigung - mit einer Anzeige gegen mich. Dieser angeschlossen ein „Gutachten“ über meinen Geisteszustand, begleitet von telefonischen Drohungen: „Jetzt sind Sie dran, jetzt wird was passieren...“
Passiert ist tatsächlich etwas, aber nicht mir, sondern ihm. Der Fall wurde den Medien zugespielt. Skandale Grande. Er verlor seine Zulassung. Leidtragender war mein Sohn, der die Klassenwiederholung ohne psychologischen Beistand aber mit ganz viel liebevoller Unterstützung von mir und der ganzen Familie bravourös meisterte.
© Caroline Kleibel 2019-06-17
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